Als Vermittler bin ich kein Honorar-Finanzanlagenberater gemäß § 34h GewO. Ich erhalte erst bei einem Geschäftsabschluss Zuwendungen von Dritten, die in der Vermittlungsdokumentation dargestellt sind. Die Vergütung der Beratungs- sowie der Betreuungsleistung, sowie der Finanzanlagen erfolgt daher grundsätzlich über die Vereinnahmung von Provisionen, die ich als Zuwendung von Dritten erhalte und einbehalte.
Diese setzen sich bei Investmentfonds zusammen aus Teilen des einmaligen Ausgabeaufschlages und einer laufenden Bestandsvergütung, die bei mir im Schnitt bei jährlich 0,4 % des Depotwertes liegt (z.B. Depotwert 100.000 Euro x 0,4 % = 400 Euro/Jahr). Beim Tausch von Investmentfonds entfällt der Ausgabeaufschlag (100 % Rabatt).
Beratungen ohne folgenden Geschäftsabschluss bleiben daher kostenfrei. (s. dazu auch neu: Finanz-Coaching)