Liebe Anlegerin, lieber Anleger,

wundern Sie sich nicht, wenn ich mich demnächst bei Ihnen im Zusammenhang mit einer Beratung noch nach Ihrer Lieblingsmusik oder nach Ihrer Lieblingsfarbe erkundigen muss...

Zugegeben, das klingt jetzt etwas sarkastisch. Aber auch solche Gedanken kann man haben, angesichts der Tatsache, dass aktuell ein weiteres Abfragekriterium bei der Anlageberatung obligatorisch ist. Depoteröffnungen und Anlageberatung sind zunehmend komplexer geworden. Früher reichte ein Antrag mit Durchschrift. Mittlerweile gehört die Abfrage der Kenntnisse und Erfahrungen, die Erstellung eines Kunden-Risikoprofils, die Erfassung der Vermögenssituation, die Erstinformation, die zur Verfügungstellung von Basisinformationen, Ex-ante Kostenausweisen und PRIIPS zum Pflichtprogramm. Jetzt neu sind zusätzlich noch Ihre persönlichen Nachhaltigkeitspräferenzen zu ermitteln. Das ist alles begründbar und gut gemeint. Damit wachsen aber auch die Einstiegshürden immer weiter für die Anleger, die sich für einen Vermögensaufbau mittels Wertpapiere entscheiden. Lesen Sie weiter in meinem INFOBrief Mai 2023.



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